FacebookBlog

Grundfähigkeitenversicherung

Um in unserer heutigen Zeit bestehen zu können, verwenden Sie eine Reihe von angeborenen Fertigkeiten. In Ihrem Beruf sind einige dieser Fertigkeiten von zentraler Bedeutung, beispielsweise das Sehvermögen oder die Feinmotorik der Finger. Der Verlust einzelner Fertigkeiten kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen und das Zurückführen in die Arbeitswelt erschweren, bzw. sogar verhindern. Eine Grundfähigkeitenversicherung zahlt Ihnen in einem solchen Fall eine lebenslange Rente und schützt Sie vor einem finanziellen Absturz.

Die Grundfähigkeitenversicherung wird von den meisten Versicherern in zwei Kataloge unterteilt, die definieren, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherungsnehmer die versicherte Leistung zugesprochen werden muss. Der A-Katalog beinhaltet die Kriterien, von denen bereits ein Kriterium genügt, die Leistung der Versicherung zu erhalten. Innerhalb des B-Kataloges sind jene Kriterien aufgeführt, die zu einer Versicherungsleistung führen, wenn drei Kritieren zutreffen. Da sich die Kriterien der Kataloge von Tarif zu Tarif unterscheiden, ist es für den Abschluss einer Grundfähigkeitenversicherung notwendig, die verfügbaren Versicherungen genau zu prüfen.

Copyright 2024 | Goecke Finanzdienstleistungen e. K. | Rotdornweg 13 | 48301 Nottuln
Tel.: 02509 - 950 99 11 | info@michael-goecke.de | Alle Rechte vorbehalten
Erstinformation nach §15 VersVermV (als PDF anzeigen / herunterladen)

Goecke Finanzdienstleistungen e. K. bietet umfangreiche Beratung und Betreuung in allen Versicherungsfragen.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin - damit Sie mit Sicherheit gut versichert sind.